Qualifizierung nach den Kriterien des BKHD

 

Zulassung als Heilpraktikerin
Nachweis einer Mindestausbildungszeit von 1800 Stunden Homöopathie Studium (= 550 Std. Kontaktstudium in der Schule + 1250 Std. angeleitetes Heimstudium/ Unterrichtsstunde = 45 Min.) und Nachweis der bestandenen schulinternen Prüfung.
Bestehen einer bundesweit einheitlichen zweitägigen Zentralen Homöopathie-Prüfung.
Verpflichtung zur dreijährigen Supervision nach den Richtlinien der Qualitätskonferenz.
Allgemeine Fortbildungsverpflichtung: 30 Stunden / Jahr in Homöopathie und 8 Stunden / Jahr in Klinik.
Verpflichtung zur Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie: ausführliche Anamnese, Berücksichtigung aller Symptome mit dem Ziel: Einzelmittelverordnung, ganzheitliche Erfassung des Patienten auch in den Folgebehandlungen.
Verpflichtung zur Einhaltung der Ethikrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung