| Zulassung als Heilpraktikerin |
| Nachweis einer Mindestausbildungszeit von 1800 Stunden Homöopathie Studium (= 550 Std. Kontaktstudium in der Schule + 1250 Std. angeleitetes Heimstudium/ Unterrichtsstunde = 45 Min.) und Nachweis der bestandenen schulinternen Prüfung. |
| Bestehen einer bundesweit einheitlichen zweitägigen Zentralen Homöopathie-Prüfung. |
| Verpflichtung zur dreijährigen Supervision nach den Richtlinien der Qualitätskonferenz. |
| Allgemeine Fortbildungsverpflichtung: 30 Stunden / Jahr in Homöopathie und 8 Stunden / Jahr in Klinik. |
| Verpflichtung zur Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie: ausführliche Anamnese, Berücksichtigung aller Symptome mit dem Ziel: Einzelmittelverordnung, ganzheitliche Erfassung des Patienten auch in den Folgebehandlungen. |
| Verpflichtung zur Einhaltung der Ethikrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung |
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