Qualifizierung nach den Kriterien des BKHD
Zulassung als Heilpraktikerin |
Nachweis einer Mindestausbildungszeit von 1800 Stunden Homöopathie Studium (= 550 Std. Kontaktstudium in der Schule + 1250 Std. angeleitetes Heimstudium/ Unterrichtsstunde = 45 Min.) und Nachweis der bestandenen schulinternen Prüfung. |
Bestehen einer bundesweit einheitlichen zweitägigen Zentralen Homöopathie-Prüfung. |
Verpflichtung zur dreijährigen Supervision nach den Richtlinien der Qualitätskonferenz. |
Allgemeine Fortbildungsverpflichtung: 30 Stunden / Jahr in Homöopathie und 8 Stunden / Jahr in Klinik. |
Verpflichtung zur Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie: ausführliche Anamnese, Berücksichtigung aller Symptome mit dem Ziel: Einzelmittelverordnung, ganzheitliche Erfassung des Patienten auch in den Folgebehandlungen. |
Verpflichtung zur Einhaltung der Ethikrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung |